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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.


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Saturday, January 06, 2007

Wie der freie Markt den Politikern überlegen ist

Ich habe mir gestern abend Teile der Politsendung Arena angetan. Thema waren die Preise und die Löhne im neuen Jahr. Eingeladen waren der St.Galler Wirtschaftsprofessor Franz Jaeger, Economiesuisse-Chef Gerold Bührer, der "Preisüberwacher" Rudolf Strahm (den man zügig abschaffen sollte) und Christsozi und Gewerkschaftler Hugo Fasel. Es waren sich alle wieder wunderbar einig dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip* in der Schweiz eingeführt werden muss, mit den obligaten Ausnahmen natürlich. Die Idee ist, dass alles was in der EU zugelassen ist, es auch in der Schweiz sein soll. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz solle aber das Erfordernis der Ursprungsdeklaration sein, warfen Bauernvertreter ein. Eine solche ist in der EU und im Unterschied zur Schweiz nicht Vorschrift. Das müsse aber weiterhin gesetzlich vorgeschrieben werden, denn: "Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen dies."

Ich sage aber: Was die Konsumenten konsumieren wollen, wollen die Anbieter auch anbieten. Die Anbieter wollen in einem funktionierenden Markt nämlich vor allem eines: gefallen. Der Anbieter der es nicht schafft, seinen Konsumenten zu gefallen, geht ein. Und das ist gut so. Wenn die Konsumenten Light-Produkte wollen, so wird sich ein Anbieter finden, der solche anbietet und gewinnbringend verkauft. Wenn die Konsumenten biologische Produkte wollen, so werden sie auch dies ohne Mühe angeboten erhalten. Und wenn die Konsumenten Ursprungsdeklarationen auf den gekauften Produkten wünschen und dafür zahlen, so werden die Anbieter auch dies - freiwillig! - anbieten. Denn nur so steigert ein Anbieter seinem Umsatz. Dazu bedarf es aber keiner trägen gesetzlichen Vorschriften. Das schöne am freien Markt ist, dass der Konsument souverän ist und immer recht hat. Wer sich deshalb der Logik von Angebot und Nachfrage nicht beugt, scheitert. Protektionistische Gesetze verzerren höchstens die Kräfte des Wettbewerbs und führen zu schädlichen Ineffizienzen. Zudem war das Partikularinteresse der Bauernvetreter vorliegend überaus durchsichtig: Es sollen die Markteintrittsbarrieren für die ausländische Konkurrenz erhöht werden. Wenn man nämlich nur für die kleine Schweiz eine Urspungsbezeichnung auf sein Produkt anbringen muss, so ist dies für einen grossen Anbieter ein beachtliches Hindernis, das den "Wert" des Schweizer Marktes mindert. Er wird also entmutigt, den Schweizer Markt überhaupt zu bewirtschaften. Der hiesige Wettbeweb nimmt deshalb ab, und die Bauern können weiterhin von hohen Schweizer Verkaufspreisen profitieren.

Erkenntnis: Das Problem mit den Etatisten aller Parteien ist an sich ganz einfach: sie trauen es dem einzelnen, "einfachen" Menschen nicht zu, dass er am besten weiss, was für ihn gut ist. Sie erfinden daher Verordnungen, Vorschriften und Verbote, die ihm die Wahlfreiheit wegnehmen sollen. Gleichzeitig können sich gut organisierte Gruppierungen dadurch einen wirtschaftlichen Vorteil sichern. Konsequenz: Der Staat wird im Namen des Protektionismus dort tätig, wo er nichts verloren hat und der freie Wettbewerb wird gestört. Zum Vorteil weniger und zum Nachteil vieler.

* In seinem berühmten Cassis de Dijon-Entscheid (C-120/78) hatte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften 1979 entschieden, dass Waren, die in einem EG-Mitgliedstaat zum Verkauf zugelassen sind, es auch automatisch in allen anderen sind. In jenem Fall hatten deutsche Behörden dem Importeur des französischen Branntweines "Cassis de Dijon" untersagen wollen, diesen in Deutschland unter der Bezeichnung "Likör" zu verkaufen. Vorgebrachter Grund war, dass der französische Cassis nicht genügend alkoholhaltig sei (sic!). Gemäss den fraglichen Beamten erwarteten deutsche Konsumenten, die Likör kauften, nämlich einen Alkoholgehalt von mindestens 25% vorzufinden. Der Cassis de Dijon habe jedoch nur 15 bis 20 Alkoholprozent. Damit würde aber der (deutsche) Konsument in die Irre geführt. Die Deutschen wollten also unter dem Vorwand des Konsumentenschutzes ihren Markt von einem bestimmten ausländischen Erzeugnis freihalten.

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