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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.





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Wednesday, August 25, 2010

À propos de l'initiative sur la peine de mort

Ce que j'en pense, entre autres, de l'initiative sur la peine de mort, qui a été retirée avant d'être véritablement lancée (texte que j'ai écrit ailleurs):
Je pense effectivement qu'il y a des limites dans le domaine du vote populaire. Le texte de l'intitative prévoyait notamment que la peine de mort serait aussi appliquée à des procédures en cours, donc à des crimes commis sous un ordre légal ne prévoyant pas (encore) la peine de mort. Nulla poena sine lege: une violation de ce principe me serait effectivement assez difficile à digérer. Le texte de l'initiative:
La Constitution est modifiée comme suit:

Art. 10, al. 1 et 3

1 Tout être humain a droit à la vie. Quiconque commet un meurtre ou un assassinat en concours avec un acte d'ordre sexuel sur un enfant, une contrainte sexuelle ou un viol perd le droit à vie et est puni de mort. La peine de mort est interdite dans tous les autres cas.

3 La torture et tout autre traitement ou peine cruels, inhumains ou dégradants sont interdits. La peine de mort est réservée.

Art. 123a, al. 4 (nouveau)

4 Quiconque commet un meurtre ou un assassinat en concours avec un acte d'ordre sexuel sur un enfant, une contrainte sexuelle ou un viol est exécuté indépendamment de toute expertise ou des connaissances scientifiques. La Confédération exécute la peine capitale. L'exécution capitale a lieu dans les trois mois qui suivent l'entrée en force de la condamnation. Le tribunal fixe les modalités et la date de l'exécution capitale.

II
Les dispositions transitoires de la Constitution sont modifiées comme suit:
Art. 197, ch. 82 (nouveau)

8. Disposition transitoire ad art. 10, al. 1 et 3, et 123a, al. 4 (Peine de mort)
Les art. 10, al. 1 et 3, et 123a, al. 4, concernant la peine de mort entrent en vigueur dès que le peuple et les cantons les ont acceptés. Ils sont applicables aux infractions commises avant leur entrée en vigueur dont le jugement n'est pas encore passé en force à cette date; les dispositions contraires de traités internationaux ne sont pas applicables.
Cela étant dit, je ne vois pas comment résoudre le dilemme une fois pour toute. Soit c'est le peuple qui tranche, soit une commission d'"experts" (juges, politiciens, fonctionnaires dead ). Il faut se rendre à l'évidence, le système suisse est constamment en danger de déséquilibre (entre le pôle "la démocratie" et celui "l'état de droit"). En tant que libéral je pense que certains droits ne se négocient pas, puisqu'ils sont là avant l'état et indépendants de celui-ci. L'individu en est le seul maître. Si une majorité veut abolir les droits de propriété, j'ai un droit moral de prendre les (mes) armes. En revanche, certaines questions peuvent probalement être soumises à la totalité des citoyens (donc à la collectivité), dans la mesure où ceux-ci sont tous affectés (et que mes droits essentiels ne sont pas mis en cause). Les commissions d'experts, elles, censées "mieux" représenter la collectivité et penser à sa place, n'ont alors aucune raison d'être.

Mais encore une fois, tout cela est essentiellement un débat de droit naturel.

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Tuesday, February 02, 2010

Guantanamo is in Berlin

A few years back when the US opened Guantanamo and when there were talks about secret CIA prisons where suspected terrorists were allegedly tortured, especially Europeans were among the harshest critics - and rightly so. The end does not always justify the means. Western democracies must keep their core values alive, above all. Otherwise their fight is not worth fighting.
Now, however, it is not about mere security and the protection of human lives through questionable methods. Now, the only concern at stake is the government's money, in other words government's immediate and most important interest. And now, Germans, French or Dutch suddenly lose all their noble reservations. They do expect their governments to buy stolen bank data although ordinary citizens would be committing a criminal offense if they did the same thing. When it comes to the government's core interest, everything else becomes secondary. The citizens welcome their government's spending of taxpayer money in order to reward criminal thugs, only because it serves their Nanny State directly. In such case, the State and its bureaucrats are above the laws. This is the perfection of the total State.
Disapproving of the government's use of criminal methods in order to save lives while approving of the government using criminal methods in order to finance its unsustainable and unjust Welfare State is a sign of a deep and very concerning moral depravation.

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Sunday, November 08, 2009

Burka verbieten?

Soll man muslimischen Frauen in der Schweiz das Tragen der Burka verbieten? Gewiss, die Haltung des Islam gegenüber Frauen ist alles andere als offen. Man dürfte sogar feststellen, dass der Islam im Allgemeinen  besonders unfreiheitlich ist. Tolerante Muslime findet man eigentlich stets nur da, wo der Islam in der Minderheit ist. Überwiegend muslimische Gesellschaften zeichnen sich demgegenüber durch ein hohes Mass an Unfreiheit und Gewalttätigkeit aus. Persönlich zweifle ich nicht daran, dass muslimische Frauen regelmässig an einer freien persönlichen Entfaltung gehindert werden; die Burka und im erhöhten Mass die Beschneidung der Frau sind Ausdruck dieses Mentalitätsterrors.
Soll nun der Schweizer Staat die Burka als "Symbol der Unterdrückung" verbieten? Gleich mehrere Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang: Einerseits wird ein Verbot kaum etwas an der realen Lage dieser Frauen ändern. Glaubt jemand denn ernsthaft, ihre Männer werden sie nun einfach ohne Burka an die Öffentlichkeit lassen? Naheliegender ist vielmehr, dass diesen Frauen der Gang nach draussen nun gänzlich untersagt wird, was kaum im Sinne ihrer "Befreier" sein dürfte. An ihrer Unterdrückung durch ihre Männer wird sich jedenfalls nichts ändern. Ein weiteres Dilemma kündigt sich an bei erwachsenen Frauen, welche glaubwürdig darauf beharren, dass sie die Burka freiwillig tragen. Soll man ihnen nun einfach keinen Glauben schenken und ihnen die Selbstbestimmung verweigern, obwohl sie gesetzlich mündig (und allenfalls gar stimmberechtigt) sind?
Und schliesslich: wie soll so ein Burka-Gesetz denn in der Realität aussehen? Definiert es in seinen Artikel 1 das Kleidungsstück Burka? Wird dann mit bürokratischer Genauigkeit definiert, was eine Burka ausmacht, inklusiv Zentimeterlänge und Stoffqualität? Oder wird einfach nur die religiöse Vermummung auf öffentlichem Grund verboten? Und was ist mit privatem Grund? Und sind Kopftücher und amorphe Mäntel, wie man sie gerade oft bei Türkinnen oder Bosnierinnen vorfindet, dann weiterhin "legal"? Diese Kleidungsstücke sind ja ebenfalls geeignet, die Unterdrückung der Frau durch den Mann zu konkretisieren. Die Abgrenzungs-, Definitions- und Durchsetzungsprobleme sind vorprogrammiert.
Diese Gesetzesidee unterstreicht ein klassisches Problem des Interventionsstaats, in dem wir leben : Die Vorschrift ist Ausdruck einer an sich womöglich lobenswerten Haltung, sie soll die gute Absicht ihrer Macher unter Beweis stellen und der berechtigten Empörung der Öffentlichkeit eine Plattform bieten. Ähnlich war es schon bei der Antirassismus-Strafnorm: Jeder der gegen Rassismus war, hatte für dieses Gesetz zu sein, so schien es. Dass es freiheitliche und praktische Argumente dagegen geben konnte, selbst wenn man  selber Holocaust-Leugner und Rassisten verabscheute, das war für die Leute undenkbar, die das Heil bei gesellschaftlichen Problemen stets in bevormundenen staatlichen Vorschriften suchen, unbesehen der Wirkung die in der Realität dann erzielt wird: "lieber ein gutgemeintes wirkungsloses Gesetz als kein Gesetz". Gesetze haben aber stets unmittelbare Wirkungen die man sieht, und Wirkungen, die man eben nicht sofort sieht, die aber genauso ins Gewicht fallen. Dies stellte schon der grosse französiche Libéral, Frédéric Bastiat, im Jahr 1850 fest:
"Im Bereich der Ökonomie ruft eine Handlung, eine Gewohnheit, eine Einrichtung, ein Gesetz nicht nur eine einzige Wirkung hervor sondern eine Reihe von Wirkungen. Von diesen Wirkungen ist nur die erste direkt, sie zeigt sich gleichzeitig mit ihrer Ursache, man sieht sie. Die anderen entwickeln sich erst nach und nach, man sieht sie nicht; glücklich wenn man sie vorhersieht.

Dies ist der ganze Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Ökonomen: Der eine klebt an der sichtbaren Wirkung, der andere berücksichtigt sowohl die Wirkung, die man sieht als auch diejenige, die man vorhersehen muss.

Aber dieser Unterschied ist enorm, denn es ist fast immer so, dass die unmittelbare Folge günstig ist und die letztendlichen Folgen unheilvoll und umgekehrt. - Das führt dazu, dass der schlechte Ökonom eine kleine gegenwärtige Verbesserung anstrebt, aus der ein großes Übel entsteht, während der wahre Ökonom eine große zukünftige Verbesserung erstrebt auf die Gefahr eines kleinen gegenwärtigen Übels."

Deshalb: Ein Burkaverbot ist unwirksam, unfreiheitlich und leidet bloss an Abgrenzungs- und Durchsetzungsproblemen.

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Monday, November 02, 2009

Die Niederlande kaufen Bankdaten

Ich bin trotz allem immer wieder überrascht, mit welcher selbstverständlichen Schmalosigkeit der Staat Recht bricht, wenn es um seine eigenen Interessen geht.
Die Niederlande kaufen Bankdaten
(...)
Der niederländische Staat hat von einem ungenannten Informanten eine Liste mit Daten über «einige hundert» Niederländer erhalten, die über Bankkonten im Ausland mutmasslich Steuern hinterzogen haben sollen. Dies ist einem Brief des Finanzstaatssekretärs Jan Kees de Jager ans Parlament und einem Communiqué des Finanzministeriums zu entnehmen.

Die Liste enthalte Namen, Wohnort, Kontonummer, Saldo und Telefonnummer der «Schwarzsparer». Der Informant werde eine Entschädigung erhalten, deren Höhe von der Qualität der Daten und der finanziellen Ausbeute des Fiskus abhängen, aber eine Obergrenze von «einigen hunderttausend Euro» nicht übersteigen werde. (...)


Völlig klar ist, dass es hierbei um den Tatbestand der Hehlerei geht. Der "Informant" hat rechtswidrig Informationen beschafft und verkauft diese nun an den Staat, der diese Information im eigenen Interesse nutzen will. Eine Privatperson die selbiges täte, würde dafür strafrechtlich verfolgt. Der Staat hingegen steht als solcher nicht im Recht, sondern über dem Recht. Er schaltet und waltet ausserhalb aller Normen, als einzigen Rechtfertigungsgrund kennt er das eigene "öffentliche Interesse". Der traditionelle naturrechtliche Gedanke, wonach der Staat nur über jene Rechte verfügen kann und darf, die ihm das Volk in freiem Entschluss übertragen hat, gilt nicht mehr. Vergessen geht dabei, dass der Staat nur dank diesem Delegations-Mechanismus seine Legitimität überhaupt bezieht. Dadurch, dass sich die Vertreter des Staates systematisch und wiederholt Befugnisse anmassen, die ihnen gar nie abgetreten wurden, verliert der Staat seine Legitimität. Er deklassiert sich dadurch zum blossen willkürlichen Räuber.

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Monday, May 04, 2009

Nein zum biometrischen Big Brother

(Version française ici)

Das Schweizer Volk wird bald über die Einführung biometrischer Pässe abstimmen, welche mit Hilfe eines elektronischen Chips biometrische Daten des Inhabers speichern können. Alle grossen Parteien haben die Ja-Parole beschlossen, mit Ausnahme der meisten Jungparteien; Juso, Jungfreisinnige, JSVP, die jungen Grünen und die junge EVP sind dagegen – zu Recht.

Der wichtigste Grund für ein wuchtiges NEIN am 17. Mai ist die Einführung einer Datenbank (Informationssystem Ausweisschriften, „ISA“), welche alle biometrischen Angaben des Inhabers speichert und dem Bundesamt für Polizei anvertraut ist. So soll in Zukunft etwa der Fingerabdruck eines jeden Schweizer Bürgers bei den Polizeibehörden des Bundes hintergelegt sein. Dies würde eine völlige Neuerung in der Schweiz darstellen, da solche Informationen bislang solange nicht den Behörden des Landes bekannt bzw. zugänglich waren, als die betroffene Person sich keiner Straftat schuldig gemacht hatte Nun sollen also plötzlich alle ehrlichen Schweizer Bürger standardmässig biometrisch fichiert sein, und zwar auf informatisierte Weise, in Missachtung der Unschuldsvermutung und ohne jegliche Rekursmöglichkeit.

An dieser Stelle sei an den Megaskandal schlechthin erinnert, der die Schweiz Anfangs 90er Jahre erschüttert hatte, als 900‘000 Bürger (von damals ca. 6,7 Millionen!) von der Bundespolizei fichiert worden waren. Für die damaligen übereifrigen Funktionäre waren belanglose Motive häufig genügender Grund für die stasi-mässige Erfassung: Die Teilnahme an (verfassungsmässig erlaubten!) politischen Versammlungen linker Gruppen, eine Liebesbeziehungen zu einer vermeintlich subversiven Person oder „suspekte“ berufliche Aktivitäten genügten für die Eröffnung einer persönlichen Fiche (diese französischsprachige Doku dazu verschlägt einem geradezu den Atem). Diese gigantische staatliche Bespitzelungsaktion wurde nur deshalb aufgedeckt, weil sich eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK im Zuge der Kopp-Affäre für die polizeilichen Praktiken von Bund und Kantonen interessierte. Die „Fichenaffäre“ hat die Schweiz in der Folge in ihren Grundfesten erschüttert und das Vertrauen der Schweizer in ihren Staat nachhaltig beschädigt. Die Erinnerung währte aber offenbar nicht sehr lange, denn keine 20 Jahre nach diesen Ereignissen erwägt man nun also wiederum, dem Staat die entsprechenden Mittel zu sprechen, damit er sich ultramoderne Instrumente für die totale Überwachung des Bürgers gibt. Natürlich werden die Politiker und die Polizeidienste nicht müde zu behaupten, dass die Verwendung der entsprechenden Datenbank zu Fahndungszwecken noch nicht vorgesehen nicht möglich sei und dass ausländische Behörden keine Zugriff hätten. Eine solche Datenbank sei jedoch nötig um den Ersatz von Identitätspapieren zu erleichtern und um die Identität des Gesuchstellers zuverlässiger beurteilen zu können. Ausserdem würde so das „Erschleichen eines Ausweises unter Angabe einer falschen Identität wird auf diese Weise erheblich erschwert“.

Auch wenn solche Versprechen gewiss erfreulich sind, so kann die Gefahr von staatlichen Missbräuchen nicht ausgeschlossen werden. Ausserdem sind es vor allen Dingen aber genau die mit der Führung der besagten Datenbank betrauten Behörden, welche in einem Staat am meisten zu fürchten und zu kontrollieren sind. Die Fichenaffäre hat in der vermeintlich freiheitlichen und demokratischen Schweiz diesbezüglich den schlagenden Beweis geliefert. Den Polizeibehörden ist grundsätzlich vielmehr stets und überall zu misstrauen. Die Einführung eines allgemeinen informatisierten Systems zur Erfassung biometrischer Daten über alle Schweizer käme einer noch nie dagewesenen Ausdehnung des Polizeistaates in der Schweiz gleich. Warum sollten eines Tages nicht gleich die Blutgruppe, eine Spermaprobe oder gar die DNS gespeichert werden? Eine diesbezügliche Gesetzesänderung müsste nur subtil genug daher kommen, gepaart mit der nötigen „aussenpolitischen Notwendigkeit“. In Wahrheit geht es gegenwärtig um die Einführung eines biometrischen Big Brother. Im Vergleich dazu erweist sich der schreibmaschinen- und blaupausengestützte Fichenstaat des kalten Krieges als ausserordentlich harmlos. Die behördlichen Versprechen zur Selbstbeschränkung und der Achtung der Grundrechte sind jedoch völlig wertlos angesichts der gegenwärtigen politischen Entwicklung welche immer weitergehende Eingriffe des interventionistischen Staates in die Privatsphäre im Namen eines wie auch immer gearteten „allgemeinen Interesses“ gutheisst. Ein Staat der die Mittel freiwillig nicht benutzt, über die er verfügt, ist wie eine bloss vorübergehende Steuererhöhung: derartiges gibt es nicht. Schon der amerikanische Gründervater Benjamin Franklin (1706 - 1790) wusste:
Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.

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Saturday, April 25, 2009

Non au flicage biométrique

(Deutsche Version hier)

Le peuple suisse est appelé à voter sur l'introduction de passeports dits biométriques capables d'enregistrer des données biométriques à l'aide d'une puce (un "chip" éléctronique). Tous les grands partis suisses à l'exception de l'UDC sont en faveur de la loi en question. Cependant, les "jeunes" du parti socialiste, du parti radical, des verts et du parti évangélique et d'autres groupements sont opposés à cela. Pourquoi ces derniers ont-ils raison?

L'argument majeur pour dire "Non" le 17 mai est l'introduction parallèle d'une banque de donnée ("ISA") ou toutes les informations biométriques du détenteur seront déposées. Par exemple, l'emprunte digitale sera donc enregistrée auprès des organes de police de la Confédération. Une nouveauté absolue puisque jusqu'à présent, de telles informations n'était pas à disposition des autorités tant que la personne concernée n'avait pas commis d'infraction pénale. D'un coup, tous les citoyens honnêtes seront donc fichés à l'avenir. Et ce de manière informatisée et sans recours possible.

Il faut alors se souvenir du méga-scandale de 1990, quand 900'000 personnes vivant en Suisse (sur environ 6,7 millions à l'époque!) étaient fichées par la police fédérale, pour des raison souvent bien bénignes: participation à des manifestations politiques de gauche, relations amoureuses avec des personnes jugées subversives, activités professionnelles "louches" (voir ce documentaire ahurissant de l'époque). Le scandale a alors éclaté par hasard quand une commission d'enquête du parlement s'est intéressée aux pratiques policières de la Confédération et des cantons. L'"Affaire des fiches" a profondément ébranlé la confiance des Suisses en leur Etat. Pas pour très longtemps toutefois, puisqu'on rediscute à présent de donner des moyens ultra-modernes à l'Etat pour qu'il se dote d'un instrument de surveillance puissant et total. Bien-sûr, les politiciens et les services de polices s'empressent de promettre que les abus ne sont pas possibles, que l'utilisation de la banque de données à des fins d'enquête n'est pas prévue permise et que les autorités étrangères n'ont pas d'accès au système. En revanche, un tel système serait nécessaire pour faciliter le remplacement de documents d'identité et de rendre plus fiable l'identification du titulaire. De plus, "l'obtention frauduleuse d'un passeport sous une fausse identité sera considérablement plus difficile".

Si ces promesses sont certes les bienvenues, il reste à constater que la possibilité d'abus ne peut pas être écartée. Par ailleurs, ce sont précisément les autorités en charge d'un tel système qui sont les plus à craindre dans tout système politique. L'affaire des fiches en a livré la preuve choquante au pays soi-disant libéral et démocratique qu'est la Suisse. L'introduction d'un système informatisé et généralisé de saisie de données biométriques (pourquoi pas un jour aussi le groupe sanguin, un échantillon de sperme ou l'ADN?) sur tous les Suisses constituerait donc une extension sans précédent de l'Etat policier suisse: Un Big Brother Biométrique. Les promesses d'auto-limitation des autorités et de respect des droit individuels ne valent rien devant une évolution politique générale qui veut que l'Etat interventionniste s'immisce toujours un peu plus dans des domaines purement privés -bien entendu toujours au nom de l'"intérêt général".

L'Etat qui a les moyens policiers et qui ne s'en sert pas, c'est comme une augmentation provisoire d'un impôt: ça n'existe pas. Il est utile de citer ici le père fondateur américain Benjamin Franklin (1706 - 1790):
Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.

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Tuesday, May 13, 2008

Einbürgerungsinitiative: vom Hosenrunterlassen und dem Zähneknirschen


Wie soll ich nur bei der kommenden "Einbürgerungsinitiative" abstimmen? Gibt es eine liberale Haltung zur Frage? Ich habe drüben bei freilich, zu einem Beitrag von Christian Dreyer versucht, diese Sache mal "anzudenken":

Ich gestehe, ich bin bei dieser Abstimmung noch nicht wirklich einer gefestigten Meinung. Hätte sich die Initiative damit begnügt, a) Urnenabstimmungen und damit mehr Gemeindeautonomie zuzulassen und b) einen Rechtsweg namentlich für materielle Rechtsverweigerung ("eine billige und schnoddrige Begründung gilt nicht") vorzusehen, wäre es irgendwie einfacher.

Aber die Argumente etwa von Robert Nef, wonach es möglich sein muss, dass die Gemeinschaft über Neueintritte willkürlich entscheidet, sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Schliesslich beanspruche ich ja auch das Recht, mir nicht genehme Gäste "willkürlich" vor die Haustüre zu setzen. Sollte dies auf staatlicher Ebene denn nicht auch möglich sein? Vielleicht gaukelt die Initiative ja aber auch einfach nur eine Welt vor, in der alle einander kennen. Haben einige Liberale deshalb womöglich zusehr das Rütli vor Augen und zuwenig die Agglomeration?

Handkehrum teile ich aber auch das "Urvertrauen" nicht, das Etatisten in den Staat haben. Es gibt mindestens genauso viele willkürliche behördliche und gerichtliche Entscheide (man führe sich nur schon mal steuerrechtliche Entscheide zu Gemüte...). Volksentscheide sind demgegenüber aber keineswegs notwendigerweise willkürlich und fies. Klar, da war mal "Emmen" (alle Bewerber mit jugoslawischem Namen wurden im Unterschied zu den anderen nicht eingebürgert). Aber keiner behauptet ja wohl, dass dies die Regel ist. Im Gegenteil: Jeder, der schon mal an einer Gemeindeversammlung zugegen war (ja, wer von all den Kritikern war denn schon mal dabei, hmm...?), weiss, dass die Teilnehmer im Allgemeinen "überfleissig" sind, sich Zeit nehmen, die Materie gründlich zu lesen und sich selber für sehr wichtig halten: Die allermeisten Teilnehmer haben an sich selber den Anspruch, die Probleme nach bestem Wissen und Gewissen anzugehen.

Schlussendlich zählt aber deshalb vielleicht einfach nur das psychologische Argument der Erniedrigung des Einzelnen durch das Kollektiv. Auch wenn es um Bittsteller geht: vor einer gaffenden Menge die sprichwörtlichen Hosen runterlassen zu müssen und jede Privatsphäre vor Leuten aufzugeben, die das selber nie tun mussten, halte ich eher nicht so für ein freiheitliches Ideal. Dem scheint mir das "Behördengeheimnis" dann schon eher vorzuziehen zu sein.

Deshalb, es wird wohl ein zähneknirschendes Nein geben zur Einbürgerungsinitiative.

Dafür sollte man sich überlegen, nur noch volljährige Personen einzubürgern. Das schiene mir auch kohärent mir der Auffassung, wonach man erst mit 18 die politischen Recht wahrnehmen kann. Damit hätte man auch weniger Probleme mit gewissen Jugendlichen, die schwer straffällig geworden sind und die "leider" schon mit ihren Eltern eingebürgert wurden. Dies schiene mir auch einiges ehrlicher als ein "Pass auf Probe".

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Friday, February 22, 2008

Ist "linksliberal" wirklich liberal?

Drüben bei eDemokratie wurde ein sehr interessanter Post geschaltet: Wo liegt der Unterschied zwischen "linksliberal" und "rechtsliberal"? Persönlich halte ich wenig von einer "linksliberalen" Position, bzw. davon, was landläufig darunter verstanden wird. Für mich stellt es gar eine contradictio in adjecto dar:

Mir scheint, der Unterschied zwischen den beiden Positionen ("linksliberal" und "rechtsliberal") ist weniger die (richtige!) Skepsis gegenüber Macht an sich, als vielmehr wie denn Macht offenbar definiert wird. Macht ist für mich immer Macht (i.S.v. Fähigkeit), Zwang auszuüben. Nestlé oder Microsoft haben nicht die Macht, mich zum Kauf ihrer Produkte zu zwingen “(i.S.v. “Kauf Microsoft, sonst kommst du in den Knast!”), sie können mich lediglich davon überzeugen (als pures Gegenteil von zwingen), und sie stehen stets unter dem Druck, dass ein Konkurrent mich wiederum vom Gegenteil überzeugt (”Apple ist besser als Microsoft”). Dieses Risiko trägt der Staat aber genau nicht, er kann es vielmehr gesetzlich ausschalten (Stichwort “Gewaltmonopol”). Der Staat hat definitionsgemäss die Macht, mich zu Dingen zu zwingen, die ich nicht machen will (etwa Steurn zu zahlen). Deshalb der fundamentale Unterschied.

Liberalismus als Skepsis gegenüber Macht und Zwang muss und kann sich deshalb nur gegen staatliche Macht richten. Wirtschaft und Staat verschmelzen nur in der Planwirtschaft. Deshalb wird diese von den Liberalen denn auch fundamental in Frage gestellt. Eigenartigerweise bringen aber “linke Liberale” dem Staat und seinen Beamten regelmässig aber ein für mich völlig unerklärbares Vertrauen entgegen, das der “schlimmste” libertäre Geist einem Bill Gates nie und nimmer entgegen bringen würde.

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Saturday, February 16, 2008

LGT in den Fängen der bürokratischen Raubritter


Deutschland hat nun also seinen neuen Steuerskandal. Offenbar müssen hunderte von reichen deutschen Kunden der liechtensteinischen LGT Treuhand fürchten, dass demnächst finstere Staatsangestellte sie abholen kommen - weil sie nicht artig 45% ihre erarbeiteten Einkommens dem deutschen Fiskus abliefern wollten.

Steuerhinterziehung - das scheint als das absolut verwerflichste Delikt zu gelten. Man "betrügt" die öffentliche Hand um das ihr offenbar zweifellos zustehende Geld. Solche Menschen werden dann behandelt wie Schwerverbrecher, sie geraten in die Mühlen der Bürokratie und können sich am Ende glücklich schätzen wenn sie nicht bis aufs letzte Hemd ausgezogen und gerupft werden. Diese Menschen machen jetzt mit groser Wahrscheinlichkeit eine sehr schwere Erfahrung: die furchtbare Angst vor dem totalen Staat und seinen erbarmunglosen Bürokraten. Sie müssen damit rechnen, dass Männer in zivil bei ihnen einfahren, ihr Heim durchsuchen, Eigentum beschlagnahmen um sie dann "gierige Sünder" abzuführen. Der riesige Beamtenmoloch droht sie zu zermalmen.

Ich kann mir nicht helfen, aber ich sehe nichts besonders unmoralisches darin, nicht nahezu die Hälfte seines Eigentum irgendeinem dahergelaufenen Bürokraten abliefern zu wollen, der es danach unwirtschaftlich und ungefragt irgendwohin umverteilt. Soll der Mensch doch selber das Geld verdienen das er umverteilen will. Nur weil es ein "Staatsdiener" und nicht ein vermummter Strassenräuber ist, der Anspruch auf mein Geld erhebt, macht es die Forderung noch lange nicht legitim. Einen solchen Staat, der Privatpersonen und Unternehmen dermassen ausnimmt um deren Geld umzuverteilen, unterscheidet nichts von Robin Hood: Beide sind Gangster die sich am Eigentum der anderen vergreifen ohne selbst Reichtum zu schaffen.

Das Argument, das man oft hört, wonach man dem Staat etwas zurückschulde nachdem er es einem ja ermöglicht hat, überhaupt Geld zu verdienen, ist übrigens lächerlich: Dann müssten auch jene etwas zurückzahlen, die trotz staatlicher "Investition" nichts verdient haben (die jeweiligen Kosten sind ja trotzdem angefallen). Zudem sollte man zunächst mal die fraglichen staatlichen Leistungen zu identifizieren suchen: der grösste Teil der staatlichen Ausgaben kommt nämlich gerade nicht den Reichen zugute. Und ansonsten kann man das Problem auch elegant und wie jeder andere ehrliche private Unternehmer lösen: man verlangt einen echten Preis, eine Gebühr dafür. Ich denke eine tiefe Steuer für den verbleibenden Rest (typischerweise Justiz, Sicherheit gegen innen und aussen) liesse sich problemlos und ohne relevante Hinterziehung erheben.

In diesem Zusammenhang lesenswert: Wenn der Staat die Moral zersetzt

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Tuesday, November 06, 2007

Liberales Waffenrecht - weshalb?


Drüben bei freilich hat Christian Hoffmann einen (wieder mal) sehr lesenwerten Beitrag zur Frage der Einziehung der Armeemunition geschrieben. Ich bin ja durchaus der Meinung, dass das Waffenrecht und der private Waffenbesitz grundsätzlich so liberal als möglich ausgestaltet sein sollen. Mein Kommentar dazu, den ich bei freilich deponiert habe:

Als ich kürzlich einem (sehr sympathischen) Zürcher Rechtsprofessor sagte, dass es eben durchaus darum gehe, das staatliche Gewaltmonopol zu relativieren, hat er seinen Schluck Bier fast in den falschen Hals gekriegt. Notabene ist er "ansonsten" durchaus sehr liberal eingestellt. Doch dass ich da dem Staat seine raison d'être aspenstig machen wollte, konnte er nicht begreifen. Dass der Staat sich vor seinen eigenen Bürgern ruhig ein wenig fürchten soll, hat er halt einfach nie bedacht.

Für mich ist das Problem vor allem jenes des damit angeschnittenen Salamis und der danach benannten Taktik. Ob der Staat mir eine Waffe gibt (mit oder ohne Munition) ist an sich recht unwichtig. Relevant aber ist die Frage nach dem allgemeinen privaten Waffenrecht: Wird der private Erwerb und Besitz (und gar das Tragen) erschwert? Da muss man schon einsehen, was die Linken auch gerne allen sagen, die ihnen zuhören wollen (gibt's solche Leute noch? ;-) ): Als Ziel steht die "waffenlose" Gesellschaft. Die GP90-Mun und die Ordonnanzwaffe sind lediglich der Warm-up dazu. Weil mir bei einem westlichen Staat, der seine Bürger entwaffnet unter anderem das Dritte Reich und die Gesetze zur Entwaffnung der Juden einfallen, wird mir beim Gedanken an einen Staat der den legalen Waffenbesitz verunmöglicht, ganz mulmig. Klar sind wir in der Schweiz bei Weitem nicht annähernd mit einer Situation wie in der 30er und 40er Jahren zu vergleichen (gewisse Leute am rechten, freiheitlichen Rand sollten zusehen, dass sie sich mit an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen nicht der Lächerlichkeit preisgeben). Aber ich halte es da mit Ronald Reagan: Freiheit ist eine recht instabile Sache und immer nur eine Generation davon entfernt, ausgelöscht zu werden. Die Geschichte lehrt mich dass es nämlich einen gibt, dem man immer am wenigsten vertrauen sollte: der Staat.

Danke an Turion für den Hinweis auf diesen Post (per Mail).

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Monday, September 17, 2007

slowUp: die Schnapsidee des Monats


slowUp - der autofreie Erlebnistag im Veloland Schweiz

Das slowUp-Rezept ist so einfach wie überzeugend: Man nehme rund 30 km Strassen in einer attraktiven Landschaft, sperre die Strassen einen Tag für den motorisierten Verkehr und sorge für ein vielseitiges Rahmenprogramm entlang der Strecke. Daraus wird ein Fest, anders als alle anderen: Jung und Alt, Gruppen und Familien, Genussmenschen und Bewegungsmenschen, verliebte Pärchen und einsame Herzen geniessen die fröhliche Stimmung im autofreien Ambiente.
Schön, und man hindere also jene Leute, die slowUp idiotisch finden, daran, ihr Grundrecht auf autonome Bewegungsfreiheit wahrzunehmen. Dazu nehme man einfach eine öffentlich finanzierte Strasse und sperre sie. Tant pis pour les autres: Enteignung - für ein Mal sportlich.

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Friday, September 07, 2007

My political profile




via Smartvote

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Thursday, August 09, 2007

What if importing the Coran were prohibited in Switzerland?

Imagine some European country or the United States were enacting a law precluding muslims to import their Coran into the country. The by now well-known CISRR (Crazy islamist street raging rampage) would be sure to start all-over again. As a lover of individual liberty I am glad this is not the case. One should be allowed to import whatever he pleases. However, if you are going to Saudi Arabia, you better leave your Bible or your little Star of David necklace at home. The saudi arabian guards a the airport would immediatley seize it from you. Non-islamic items are prohibited in Saudi Arabia.

Via LGF and the Jerusalem Post:
Despite a series of initiatives aimed at generating foreign tourism, the Saudi Arabian government continues to bar Jews and Christians from bringing items such as Bibles, crucifixes and Stars of David into the country and is threatening to confiscate them on sight, The Jerusalem Post has learned.

“A number of items are not allowed to be brought into the kingdom due to religious reasons and local regulations,” declares the Web site of Saudi Arabian Airlines, the country’s national carrier.

After informing would-be visitors that items such as narcotics, firearms and pornography may not be transported into the country, the Web site adds: “Items and articles belonging to religions other than Islam are also prohibited. These may include Bibles, crucifixes, statues, carvings, items with religious symbols such as the Star of David, and others.”

Contacted by the Post, an employee of Saudi Arabian Airlines in New York, who would only give her name as Gladys, confirmed this rule was in force. “Yes, sir,” she said, “that is what we have heard, that it is a problem to bring these things into Saudi Arabia, so you cannot do it.”

An official at the Saudi Consulate in New York, who declined to give her name, told the Post that anyone bringing a Bible into the country or wearing a crucifix or Star of David around their neck would run into trouble with Saudi authorities.

“You are not allowed to bring that stuff into the kingdom,” the consular official said. “If you do, they will take it away,” she warned, adding, “If it is really important to you, then you can try to bring it and just see what happens, but I don’t recommend that you do so.

Asked to explain the policy, the official said, “Every country has rules about what can or cannot enter.”

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Thursday, July 26, 2007

Il faut sauver la militante du Hezbollah!

Quand en Suisse des gens expriment leurs idées et qu'ils traitent une terroriste militante du Hezbollah de terroriste, ils risquent de se faire épingler par la police de la pensée:
Le vocable de «terroriste» n'est pas anodin. On ne peut pas utiliser ce terme «choc» n'importe où, n'importe comment, hors d'un contexte particulier. C'est en substance ce qu'expliquent les juges de la Chambre d'accusation dans une ordonnance qu'ils viennent de rendre. Décision qui va faire du bruit puisqu'elle renvoie sa copie au procureur général pour l'inculpation de plusieurs personnes d'extrême droite, dont l'avocat et député Yves Nidegger, le conseiller national genevois Jacques Pagan, le conseiller national valaisan Oskar Freysinger, tous UDC, le journaliste polémiste Alain Jean-Mairet. Inculpations pour calomnie, ce qui n'est pas rien.

Ces messieurs avaient qualifié Soha Bechara, une Libanaise domiciliée depuis quelques années à Genève, de «terroriste». Cela apparaissait dans la plainte adressée à l'organe de surveillance contre une émission de la Télévision suisse romande. Celle-ci avait mis en scène l'ancienne sympathisante du Hezbollah dans un Temps présent, diffusé à l'automne, consacré à la situation au Sud- Liban après les bombardements israéliens de l'an dernier. (...)

Cette dernière [Soha Bechara -ed.] a été emprisonnée sans procès pendant dix ans pour avoir tenté d'assassiner en 1988 le général Antoine Lahad, alors chef d'une milice créée au Sud-Liban par l'Etat d'Israël. Des faits qu'elle ne conteste pas, même si elle n'a ­jamais été ni jugée ni condamnée. Elle a agi, affirme-t-elle, en tant que militante sympathisante du Hezbollah, mais conteste avoir été une «terroriste». (...)
Les médias font alors bien leur part des choses en traitant alors ces gens courageux d'ennemis du système de "personnes d'extrême droite".

Notons par ailleurs que la plainte n'était pas dirigée contre une chaîne de télévision honnête, mais bien contre la télévision étatique (Télévision Soviétique du Régime, TSR), c'est-à-dire contre celle qui s'alimente des cotisations extorquées des citoyens contre leur gré et qui en profite pour faire de la désinformation à l'écart des mechanismes du marché.

En tous les cas, encore heureux que la terroriste militante en question ait cette fois choisi de privilégier la plume par rapport à la dynamite pour faire valoir son point de vue.

Tout cela sent déjà la candidature au prix Kim Jong-Il...

Merci Bretzelman.

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Sunday, June 24, 2007

Parallelimporte: Legalize it

Gemäss heutiger NZZ am Sonntag (einem dieser Sonntags-Chäsblätter zu dessen Abbestellung wir uns endlich durchgerungen haben), spricht sich die FDP Schweiz gegen Parallelimporte patentgeschützter Produkte aus. Die FDP (im Verbund mit der SVP) leistet damit die seit jeher berüchtigte und hochgradig schädliche staatliche Kollusion zugunsten einiger Wirtschaftssektoren.

Erinnern wir uns: Schon Ayn Rand klagte in ihrem grossartigen Essay "Notes on the History of American Industry" an, dass die schlimmsten wirtschaftlichen Übel regelmässig auf einer Intervention des Staates auf dem freien Markt beruhen:
If a detailed, factual study were made of all those instances in the history of American industry which have been used by the statists as an indictment of free enterprise and as an argument in favor of a government-controlled economy, it would be found that the actions blamed on businessmen were caused, necessitated, and made possible only by government intervention in business. The evils, popularly ascribed to big industrialists, were not the result of an unregulated industry, but of government power over industry. The villain in the picture was not the businessman, but the legislator, not free enterprise, but government controls. (- Notes on the History of American Free Enterprise, in : Capitalism - the unknown Ideal)
Was geschieht denn nun beim Verbot von Parallelimporten? Der Anbieter profitiert von einer künstlichen Segmentierung von Märkten - entlang staatlicher Grenzen. Er kann es sich deshalb erlauben, Preisunterschiede hochzuhalten, die auf einem freien Markt keine Chance hätten. Das besonders verwerfliche daran ist, dass diese Marktsegmentierung mit der Hilfe staatlicher Organe (das heisst im Endeffekt: mit roher Gewalt) durchgesetzt wird. Sogar das leidliche Kartellgesetz (das grundsätzlich ersatzlos zu streichen ist) qualifiziert die Aufteilung von Märkten nach Gebieten als eine der besonders schädlichen Praktiken, welche in rein privatrechtlichen Abmachungen (den sog. "Kartellen") untersagt ist. Im Unterschied zu privaten schädlichen Vereinbarungen, wo der Konsument grundsätzlich immer auf andere, effizientere Anbieter ausweichen kann, ist ihm dies bei staalichem Verbot von Paralelimporten geradezu unzumutbar (da er sich sonst der staatlichen Willkür aussetzt).

Der Staat zementiert also marktfeindliche Strukturen - perfiderweise im Namen des Schutzes des geistigen Eigentums. Dieses wird aber bei einer Zulassung von Parallelimporten keineswegs tangiert. Der Urheber entscheidet immer noch, wie und wann er sein Produkt auf den Markt bringt und er bleibt in seinem Streben nach Profit rechtlich geschützt. Der Preis eines Gutes ist aber durch die Eigentumsfreiheit keineswegs geschützt. Der Preis ist eine Funktion von Angebots und Nachfrage. Wenn der Preis dem Anbieter nicht genügt, steht es ihm frei, nicht zu verkaufen. Die Mithilfe des Staates bei der Knebelung der Nachfrage dient demnach nur dazu, falsche Preise zu schützen und dabei die Wahlfreiheit des Konsumenten einzuschränken. Eine solche Politik ist von einer linker interventionistische und protektionistischen Wirtschaftspolitik nicht zu unterscheiden.

Dem Unternehmer und FDP-Nationalrat Otto Ineichen ist deshalb beizupflichten wenn er gemäss NZZ am Sonntag feststellt, das dies keine liberale Haltung ist. Die FDP sollte sich was schämen.



UPDATE (113.07.2007, 21:25): Nun erschien ein Artikel in der Weltwoche von Prof. Silvio Borner, der für ein Verbot von Parallelimporten eintritt (Link zum Artikel, für Abonnenten). Sein Motto: "Ich bin zwar liberal (keine Frage, bei anderer Gelegenheit grundsätzlich souverän unter Beweis gestellt), aber der Staat soll halt schon schauen, dass es gut kommt. Sonst kommen die armen Investoren nicht zu ihrem Geld." Ein unbewusstes Plädoyer für Planwirtschaft. Mein Kommentar dazu:
Eigentumsrechte sind nicht dazu da den Preis eines Produktes zu schützen. Wenn der Eigentümer nicht verkaufen will, dann verkauft er halt eben nicht, niemand zwingt ihn dazu. Das allein bedeutet der Schutz des Privateigentums.

Wenn ich für etwas viel Geld investiere und dafür auf dem Markt zu wenig zurück erhalte, muss ich mich nicht an Vater Staat wenden; ich muss effizienter werden. That's what competition is all about. Alles andere ist eine Alibiübung zugunsten von Planwirtschaft. Das Verbot von Parallelimporten nützt nur der künstlichen geographischen Segmentierung von Märkten, der "sozialen" Umverteilung und der ineffizienten Preisallokation.

Mehr dazu gibts auf meinem schönen, intelligenten Blog.

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Sunday, June 10, 2007

Missgunst gegenüber Obwalden

Der Kanton Obwalden hat nach dem Bundesgerichtsurteil vom 1. Juni 2007 richtig reagiert und die Krise als Gelegenheit zur Innovation wahrgenommen. Obwalden wird jetzt noch attraktiver und geht mit den Sätzen für alle runter - frei nach dem "Irischen Prinzip": Brüssel attackierte in den 90er Jahren die sektoriell tiefen Steuersätze im wirtschaftlich schwachen Inselstaat: Gewissen Finanzierungsaktivitäten wurde damals der einzigartig tiefe Steuersatz von 10% gewährt, während andere Gesellschaften normal hoch besteuert wurden. Die EU-Kommission erblickte darin unerlaubte staatliche Beihilfen und den Ausdruck "schädlichen" Steuerwettbewerbs. Irland aber reagierte obercool: Statt die tiefen Steuern wieder anzuheben, senkte es generell die Steuerbelastung für alle Unternehmen und wurde dadurch nur noch attraktiver. Das EU-Steuerkartell hatte damit eine empfindliche Niederlage einfahren müssen.

Was Irland für die EU war, ist nun Obwalden für die Schweiz: die Bundesrichter und die Vereinigte Linke versuchten zwar, Stöcke zwischen die Räder des Obwaldner Fortschrittes zu werfen. Das scheint aber gründlich zu misslingen, da Obwalden nun generell die Steuern senkt und als erster Kanton in der Schweiz eine proportionale Steuer statt einer progressiven für natürliche Personen einführt (d.h. für alle einen Steuersatz von X % auf das steuerbare Einkommen).

Natürlich gefällt dies den grösseren Kantonen nicht, die darin wohl eine "Enthemmung des Steuerwettbewerbs" erblicken. Dass sie dabei ähnlich wie Brüsseler Bürokraten im Dialog mit der Schweiz tönen, ist in diesem Zusammenhang nur Nebensache. Das unredliche Zitat des Tages kommt uns dabei von Kurt Stalder, dem Sekretär der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (gemäss NZZ am Sonntag):
Ohnehin handle es sich beim Obwaldner Modell nicht um eine Flat-Rate-Tax, sagte Stalder. Die Steuern verliefen in jedem Modell an einer gewissen Einkommens-und Vermögensgrenze linear [Kunststück, sonst würde der Steuersatz ja irgendwann mal gegen 100% betragen, was der Festsetzung eines gesetzlichen Maximaleinkommens gleichkäme... -ed.]; Obwalden sei da keineswegs ein nationaler Einzelfall. Zudem seien auch die Obwaldner Steuertarife zunächst progressiv - wa sbei einer richtigen Flat-Rate-Tax eben nicht der Fall sei. "Bei der Rede von der "Flat-Rate-Tax" ist viel Marketing für Obwalden dabei", fügte Stalder an. Es sei wohl darum gegangen, Werbung für den Kanton zu betreiben.
Diese sogenannte indirekte Progression, die Stalder anspricht, rührt daher, dass man tiefeste Einkommensteile von der Besteuerung ganz ausnimmt (oder zumindest günstiger besteuert), namentlich um die ärmsten Bürger fiskalisch zu schonen. Da dieser ausgenommene Teil für alle verfügbar ist, wirkt sich dessen Nullbesteuerung auf den gesamten durchschnittlichen Steuersatz unterschiedlich stark aus (je nach Verhältnis des ausgenommen Teils zum gesamten steuerbaren Einkommen). Je mehr man verdient, desto weniger Gewicht hat der ausgenommene Teil und um so mehr nähert sich der Durchschnitssatz der "Flat Rate". Damit entsteht unausweichlich eine (schwache) Progression. Ihren Ursprung hat sie aber in der Minderbelastung einer armen Minderheit und nicht in einer Mehrbelastung einer reichen Minderheit. Ob Stalder wohl lieber eine durchgehende Besteuerung ab dem ersten Franken hätte, getreu dem Motto der unsäglichen Opfertheorie ("Der Staat muss allen gleich stark Schmerzen zufügen; es sollen alle ein "gleiches" Opfer erbringen. Den Reichen muss der Fiskus deshalb einfach immer mehr wegnehmen damit es ihnen gleichermassen weh tut")? Man darf dies bezweifeln.

Die Aussage von Stalder ist also nicht nur irreführend, sondern sie zeugt auch von einer offensichtlichen Missgunst dem kleinen Kanton Obwalden und seinem Innovationspotential gegenüber.

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Holocaust-seminar in Switzerland?

Switzerland is one of the few European countries to prohibit the denial of the Holocaust. This blog, although being clearly pro-Israel, has always been of the opinion that such repressive law violates the freedom of expression, favours a politically correct understanding of history and is thus of genuinely totalitarian nature.

Under such circumstances, it appears quite difficult to understand how the socialist minister of foreign affairs, Micheline Calmy-Rey, can suggest to Iranian officials to hold a conference on "different perceptions of the Holocaust" in Switzerland. If I were to suggest such thing, there would dimmediatley be some leftist moralists available to sue me in the name of political correctness. However, Micheline Calmy-Rey (whom some call Calamity-Rey), whose one-sided statements against Israel and whose pro-terrorist sympathies are notorious, can suggest to Iranian revisionists to do what is precisely punishable to normal citizens.

I can only say that I am ashamed to have such a person being paid with my tax money.

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Monday, June 04, 2007

Taschenporno auf dem Handy verbieten

Wenn der Politiker nicht weiss was ihn heiss macht, greift er zum Verbot.:
Der Ständerat will das Anbieten und Verbreiten von Pornografie auf Handys generell verbieten. Damit sollen Jugendliche besser geschützt werden. Der Rat hat am Montag eine entsprechende Motion von Rolf Schweiger (fdp.) überwiesen.
So lässts sichs ja einfach und billig punkten - und dann auch noch in einem Wahljahr - ist ja brilliant. Da solche Massnahmen jedoch nur neue und teure Gesetze ohne Wirkung schaffen, sagt man sich dann wohl: "Nützt's nüd, so schad's nüt". Dass ein solcher Vorschlag dann auch noch von einem prominenten Vertreter des Freisinns kommt, erstaunt nur wenig. Rolf Schweiger tat sich nämlich schon vor etwas mehr als einem Jahr mit totalitären Repressionsgelüsten hervor. Bewährtes Rezept: Man bekämpfe politisch unkorrekte Erscheinungen und baue so langsam und stetig den Polizeistaat aus. Menschen wie Schweiger beurteilen offenskundig Gesetze lediglich nach deren "Absicht" und nicht nach deren Wirkungen:
Dass ausgerechnet er ein Verbot fordere, möge erstaunen, sagte Schweiger. «Ich bin kein Kind von Traurigkeit, und Puritanismus ist mir ein Greuel.» Ausserdem sei er zurückhaltend bei der Forderung nach Verboten. Doch in diesem Fall gehe es darum, Kinder und Jugendliche in ihrer ungestörten sexuellen Entwicklung zu schützen.
Genau, es geht wirklich nur darum, unsere Kinder zu schützen. Das ist ja auch Aufgabe des Staates, nicht wahr? Man sollte eigentlich von Handyanbietern verlangen, dass sie abgerufene MMS-Bilder fünf Jahre lang speichern um sicher zu sein, dass die Kinder sich auch wirklich nicht erdreisten, das Verbot brechen, das Väterlein Stalin Vater Staat ihnen verordnet.

Aber wie sagte schon Ronald Reagan? Was sind die 9 Worte, die am meisten Angst einflössen?

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Friday, June 01, 2007

Régression au lieu de dégression

Un petit pas en arrière pour un juge mais une grande régression pour les cantons: Le Tribunal fédéral a admis ce matin le recours formulé par des particuliers contre un système de taux d'imposition partiellement degressifs prévu dans le petit canton d'Obwalden. Selon le TF, des taux degressif violent par principe la constitution, notamment l'article 127. Y est formulé le concept d'imposition selon la "capacité contributive" (ou dite économique):

Pour rappel: La loi en question avait été acceptée par 86.3% des voix lors d'une votation pouplaire en 2005. Dans la loi obwaldienne, la tranche de revenus en dessus 300'000 francs devaient être imposée plus légèrement que la tranche précédente (imposée également chez les "riches" au taux supérieur). Je suppose que la majorité des gens en faveur de la loi ne bénéficient pas d'allègement pour les riches. En revanche, des allègements étaient prévus également pour les revenus plus bas. On ne s'étonne donc pas du resutat du vote. Ces gens doivent à présent être contents de s'être fait enlevé cela par un communiste vaudois et des recourants en partie récepteur d'aides sociales (ainsi que je l'avais prédit il n'y au moins pas eu entrée en matière sur le recours du camarade Zysiadis pour manque de légitimation de celui-ci pour recourir; cependant, il aura tout de même atteint son but)...

Selon un des juge, un taux d'imposition dégressif serait carrément "choquant" et violerait des principes constitutionnels. Bien que ce n'était cas apparamment pas l'avis des Obwaldiens, le TF a donc choisi de les protéger contre eux-mêmes en s'arrogant le droit de s'immiscer dans un domaine aussi important que l'autonomie financière des cantons. Seul point "positif", la majorité des juges était d'avis qu'un taux proportionnel ("Flat rate tax") serait parfaitement en accord avec la Constitution (détail croustillant: la juge de l'UDC est par contre d'avis que l'existence du concept de revenu global net imposé exigerait une imposition progressive et que c'est au peuple suisse d'en décider et non au peuple obwaldien si une adaptation du système des taux devrait ou pourrait avoir lieu). L'imposition proportionnelle sera donc la voie à suivre à l'avenir pour les cantons qui veulent moins dérober leurs contribuables.

En attendant, les cantons suisses ont perdu un élément important de leur autonomie. Alors qu'en même temps, les Apparatchiks de Bruxelles désirent également se mêler des affaires cantonales qui ne les regardent pas, cette évolution est très inquiétante. Il ne manque à présent plus que l'Administration fédérale des contributions rédige le Circulaire redouté par le monde des affaires qui limiterait l'utilisation de structures offshore. Cela donnerait le coup de grâce à la Suisse comme place économique attractive.

Tous avec Obwalden:



UPDATE (01.06.2007; 22:14): Le Centre pour la concurrence fiscale a également réagi: Arrêt regrettable du TF contre Obwald

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Monday, May 21, 2007

Linkosphère

Ordnungspolitik rappelle l'évidence: pourquoi et comment les salaires minimaux, comme toutes les les autres règlementations du travail, ne font qu'augmenter le chômage.
Ordnungspolitisch sorgen Preise für eine Koordination. Löhne als Preise für Arbeit koordinieren, wo, was zu welchem Preis gesucht oder gefunden wird. Mindestlöhne setzen ordnungspolitisch die Koordination ausser Kraft. Wer ausbildungs- oder produktivitästmässig darunter fällt, findet keine Stelle.
Le fait d'introduire un salaire minimal ne peut que nuire à celui dont le travail vaut moins que le salaire minimal, celui dont la productivité ne couvre pas les coûts salariaux. La raison simplissisme en est que toute embauche doit être rentable. Si ce n'est pas le cas, elle n'a pas lieu. Si un certain prix d'embauche (="salaire") n'est plus permis parce qu'il est qualifié comme n'étant pas assez haut, la marchandise (le travail) ne sera plus achetée, car elle sera jugée trop chère. Le mechanisme vital! de la formation des prix est saboté. C'est l'effet de toutes les mesures dites "sociales": le salaire minimum, les heures de travail limitées, mais aussi des cotisations sur le salaire, qui rendent le travail artificiellement (= à l'écart des forces du marché) plus cher.

Resultat des courses: Le chômeur reste chômeur et le restera d'autant plus puisqu'il ne peut plus vendre car on lui permet pas de vendre à son prix; le patron en revanche ne trouve pas de quoi acheter et l'argent qu'il voulait dépenser pour acheter le travail d'un employé sera utilisé à d'autres fins (p.ex. disloquer en Chine): Celui que l'on voulait protéger est donc précisément celui qui souffre toujours le plus de telles mesures.

On le sait: Il reste même des politiciens "libéraux" à convaincre (ou mieux encore, à rayer du bulletin de vote).

Enfin, pour terminer, trois blogs ajoutés au blogroll le plus intelligent de la blogosphère occidentale:

- La Confrère Mary Poppins (Le terme de "Consoeur" étant reservé aux femmes entre elles, encore une expression du racisme anti-hommes ... ).
- Panpanculcul, auquel je reconnais quelques affinités communes, et
- Xénélasie, le blog qui tue.

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