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Le Mont de Sisyphe
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Location: Zurich, Switzerland

Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.





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Sunday, November 08, 2009

When Government threatens its subjects...



I can only agree with Dan Mitchell on this one:
It is a tedious production, but perhaps it deserves an award for being the most sinister or collectivist video on youtube. The video is designed to bully Brits into telling tax authorities about offshore accounts, and the narrator brags that the tax authorities has “more powers” and actually has the nerve to complain that people with undeclared accounts are ”robbing public services of much needed funding.”

Yes, robbery is taking place. But at the risk of pointing out the obvious, it is government that is using coercion to take money it doesn’t deserve.

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Burka verbieten?

Soll man muslimischen Frauen in der Schweiz das Tragen der Burka verbieten? Gewiss, die Haltung des Islam gegenüber Frauen ist alles andere als offen. Man dürfte sogar feststellen, dass der Islam im Allgemeinen  besonders unfreiheitlich ist. Tolerante Muslime findet man eigentlich stets nur da, wo der Islam in der Minderheit ist. Überwiegend muslimische Gesellschaften zeichnen sich demgegenüber durch ein hohes Mass an Unfreiheit und Gewalttätigkeit aus. Persönlich zweifle ich nicht daran, dass muslimische Frauen regelmässig an einer freien persönlichen Entfaltung gehindert werden; die Burka und im erhöhten Mass die Beschneidung der Frau sind Ausdruck dieses Mentalitätsterrors.
Soll nun der Schweizer Staat die Burka als "Symbol der Unterdrückung" verbieten? Gleich mehrere Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang: Einerseits wird ein Verbot kaum etwas an der realen Lage dieser Frauen ändern. Glaubt jemand denn ernsthaft, ihre Männer werden sie nun einfach ohne Burka an die Öffentlichkeit lassen? Naheliegender ist vielmehr, dass diesen Frauen der Gang nach draussen nun gänzlich untersagt wird, was kaum im Sinne ihrer "Befreier" sein dürfte. An ihrer Unterdrückung durch ihre Männer wird sich jedenfalls nichts ändern. Ein weiteres Dilemma kündigt sich an bei erwachsenen Frauen, welche glaubwürdig darauf beharren, dass sie die Burka freiwillig tragen. Soll man ihnen nun einfach keinen Glauben schenken und ihnen die Selbstbestimmung verweigern, obwohl sie gesetzlich mündig (und allenfalls gar stimmberechtigt) sind?
Und schliesslich: wie soll so ein Burka-Gesetz denn in der Realität aussehen? Definiert es in seinen Artikel 1 das Kleidungsstück Burka? Wird dann mit bürokratischer Genauigkeit definiert, was eine Burka ausmacht, inklusiv Zentimeterlänge und Stoffqualität? Oder wird einfach nur die religiöse Vermummung auf öffentlichem Grund verboten? Und was ist mit privatem Grund? Und sind Kopftücher und amorphe Mäntel, wie man sie gerade oft bei Türkinnen oder Bosnierinnen vorfindet, dann weiterhin "legal"? Diese Kleidungsstücke sind ja ebenfalls geeignet, die Unterdrückung der Frau durch den Mann zu konkretisieren. Die Abgrenzungs-, Definitions- und Durchsetzungsprobleme sind vorprogrammiert.
Diese Gesetzesidee unterstreicht ein klassisches Problem des Interventionsstaats, in dem wir leben : Die Vorschrift ist Ausdruck einer an sich womöglich lobenswerten Haltung, sie soll die gute Absicht ihrer Macher unter Beweis stellen und der berechtigten Empörung der Öffentlichkeit eine Plattform bieten. Ähnlich war es schon bei der Antirassismus-Strafnorm: Jeder der gegen Rassismus war, hatte für dieses Gesetz zu sein, so schien es. Dass es freiheitliche und praktische Argumente dagegen geben konnte, selbst wenn man  selber Holocaust-Leugner und Rassisten verabscheute, das war für die Leute undenkbar, die das Heil bei gesellschaftlichen Problemen stets in bevormundenen staatlichen Vorschriften suchen, unbesehen der Wirkung die in der Realität dann erzielt wird: "lieber ein gutgemeintes wirkungsloses Gesetz als kein Gesetz". Gesetze haben aber stets unmittelbare Wirkungen die man sieht, und Wirkungen, die man eben nicht sofort sieht, die aber genauso ins Gewicht fallen. Dies stellte schon der grosse französiche Libéral, Frédéric Bastiat, im Jahr 1850 fest:
"Im Bereich der Ökonomie ruft eine Handlung, eine Gewohnheit, eine Einrichtung, ein Gesetz nicht nur eine einzige Wirkung hervor sondern eine Reihe von Wirkungen. Von diesen Wirkungen ist nur die erste direkt, sie zeigt sich gleichzeitig mit ihrer Ursache, man sieht sie. Die anderen entwickeln sich erst nach und nach, man sieht sie nicht; glücklich wenn man sie vorhersieht.

Dies ist der ganze Unterschied zwischen einem guten und einem schlechten Ökonomen: Der eine klebt an der sichtbaren Wirkung, der andere berücksichtigt sowohl die Wirkung, die man sieht als auch diejenige, die man vorhersehen muss.

Aber dieser Unterschied ist enorm, denn es ist fast immer so, dass die unmittelbare Folge günstig ist und die letztendlichen Folgen unheilvoll und umgekehrt. - Das führt dazu, dass der schlechte Ökonom eine kleine gegenwärtige Verbesserung anstrebt, aus der ein großes Übel entsteht, während der wahre Ökonom eine große zukünftige Verbesserung erstrebt auf die Gefahr eines kleinen gegenwärtigen Übels."

Deshalb: Ein Burkaverbot ist unwirksam, unfreiheitlich und leidet bloss an Abgrenzungs- und Durchsetzungsproblemen.

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Monday, November 02, 2009

Die Niederlande kaufen Bankdaten

Ich bin trotz allem immer wieder überrascht, mit welcher selbstverständlichen Schmalosigkeit der Staat Recht bricht, wenn es um seine eigenen Interessen geht.
Die Niederlande kaufen Bankdaten
(...)
Der niederländische Staat hat von einem ungenannten Informanten eine Liste mit Daten über «einige hundert» Niederländer erhalten, die über Bankkonten im Ausland mutmasslich Steuern hinterzogen haben sollen. Dies ist einem Brief des Finanzstaatssekretärs Jan Kees de Jager ans Parlament und einem Communiqué des Finanzministeriums zu entnehmen.

Die Liste enthalte Namen, Wohnort, Kontonummer, Saldo und Telefonnummer der «Schwarzsparer». Der Informant werde eine Entschädigung erhalten, deren Höhe von der Qualität der Daten und der finanziellen Ausbeute des Fiskus abhängen, aber eine Obergrenze von «einigen hunderttausend Euro» nicht übersteigen werde. (...)


Völlig klar ist, dass es hierbei um den Tatbestand der Hehlerei geht. Der "Informant" hat rechtswidrig Informationen beschafft und verkauft diese nun an den Staat, der diese Information im eigenen Interesse nutzen will. Eine Privatperson die selbiges täte, würde dafür strafrechtlich verfolgt. Der Staat hingegen steht als solcher nicht im Recht, sondern über dem Recht. Er schaltet und waltet ausserhalb aller Normen, als einzigen Rechtfertigungsgrund kennt er das eigene "öffentliche Interesse". Der traditionelle naturrechtliche Gedanke, wonach der Staat nur über jene Rechte verfügen kann und darf, die ihm das Volk in freiem Entschluss übertragen hat, gilt nicht mehr. Vergessen geht dabei, dass der Staat nur dank diesem Delegations-Mechanismus seine Legitimität überhaupt bezieht. Dadurch, dass sich die Vertreter des Staates systematisch und wiederholt Befugnisse anmassen, die ihnen gar nie abgetreten wurden, verliert der Staat seine Legitimität. Er deklassiert sich dadurch zum blossen willkürlichen Räuber.

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