Burka verbieten?
Soll man muslimischen Frauen in der Schweiz das Tragen der Burka verbieten? Gewiss, die Haltung des Islam gegenüber Frauen ist alles andere als offen. Man dürfte sogar feststellen, dass der Islam im Allgemeinen besonders unfreiheitlich ist. Tolerante Muslime findet man eigentlich stets nur da, wo der Islam in der Minderheit ist. Überwiegend muslimische Gesellschaften zeichnen sich demgegenüber durch ein hohes Mass an Unfreiheit und Gewalttätigkeit aus. Persönlich zweifle ich nicht daran, dass muslimische Frauen regelmässig an einer freien persönlichen Entfaltung gehindert werden; die Burka und im erhöhten Mass die Beschneidung der Frau sind Ausdruck dieses Mentalitätsterrors. Soll nun der Schweizer Staat die Burka als "Symbol der Unterdrückung" verbieten? Gleich mehrere Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang: Einerseits wird ein Verbot kaum etwas an der realen Lage dieser Frauen ändern. Glaubt jemand denn ernsthaft, ihre Männer werden sie nun einfach ohne Burka an die Öffentlichkeit lassen? Naheliegender ist vielmehr, dass diesen Frauen der Gang nach draussen nun gänzlich untersagt wird, was kaum im Sinne ihrer "Befreier" sein dürfte. An ihrer Unterdrückung durch ihre Männer wird sich jedenfalls nichts ändern. Ein weiteres Dilemma kündigt sich an bei erwachsenen Frauen, welche glaubwürdig darauf beharren, dass sie die Burka freiwillig tragen. Soll man ihnen nun einfach keinen Glauben schenken und ihnen die Selbstbestimmung verweigern, obwohl sie gesetzlich mündig (und allenfalls gar stimmberechtigt) sind? Und schliesslich: wie soll so ein Burka-Gesetz denn in der Realität aussehen? Definiert es in seinen Artikel 1 das Kleidungsstück Burka? Wird dann mit bürokratischer Genauigkeit definiert, was eine Burka ausmacht, inklusiv Zentimeterlänge und Stoffqualität? Oder wird einfach nur die religiöse Vermummung auf öffentlichem Grund verboten? Und was ist mit privatem Grund? Und sind Kopftücher und amorphe Mäntel, wie man sie gerade oft bei Türkinnen oder Bosnierinnen vorfindet, dann weiterhin "legal"? Diese Kleidungsstücke sind ja ebenfalls geeignet, die Unterdrückung der Frau durch den Mann zu konkretisieren. Die Abgrenzungs-, Definitions- und Durchsetzungsprobleme sind vorprogrammiert. Diese Gesetzesidee unterstreicht ein klassisches Problem des Interventionsstaats, in dem wir leben : Die Vorschrift ist Ausdruck einer an sich womöglich lobenswerten Haltung, sie soll die gute Absicht ihrer Macher unter Beweis stellen und der berechtigten Empörung der Öffentlichkeit eine Plattform bieten. Ähnlich war es schon bei der Antirassismus-Strafnorm: Jeder der gegen Rassismus war, hatte für dieses Gesetz zu sein, so schien es. Dass es freiheitliche und praktische Argumente dagegen geben konnte, selbst wenn man selber Holocaust-Leugner und Rassisten verabscheute, das war für die Leute undenkbar, die das Heil bei gesellschaftlichen Problemen stets in bevormundenen staatlichen Vorschriften suchen, unbesehen der Wirkung die in der Realität dann erzielt wird: "lieber ein gutgemeintes wirkungsloses Gesetz als kein Gesetz". Gesetze haben aber stets unmittelbare Wirkungen die man sieht, und Wirkungen, die man eben nicht sofort sieht, die aber genauso ins Gewicht fallen. Dies stellte schon der grosse französiche Libéral, Frédéric Bastiat, im Jahr 1850 fest: "Im Bereich der Ökonomie ruft eine Handlung, eine Gewohnheit, eine Einrichtung, ein Gesetz nicht nur eine einzige Wirkung hervor sondern eine Reihe von Wirkungen. Von diesen Wirkungen ist nur die erste direkt, sie zeigt sich gleichzeitig mit ihrer Ursache, man sieht sie. Die anderen entwickeln sich erst nach und nach, man sieht sie nicht; glücklich wenn man sie vorhersieht. Deshalb: Ein Burkaverbot ist unwirksam, unfreiheitlich und leidet bloss an Abgrenzungs- und Durchsetzungsproblemen. Labels: deutsch, Legal, Résistance, Suisse |
<< Home