Dienstwaffe bleibt zu hause: Gut so!
Ein weiterer Versuch der Etatisten, das Gewaltmonopol des Staates zu zementieren, ist gescheitert. Armeeangehörige sollen auch künftig ihre Waffen zu Hause aufbewahren. Eine Mehrheit im Nationalrat hat es bei der Beratung des Waffengesetzes abgelehnt, einem SP-Antrag zuzustimmen, der verlangte, dass Armeewaffen nicht mehr zur persönlichen Ausrüstung gehören sollten. Nur so kann des Bürgers individuelle Freiheit intakt bleiben. Denn Freiheit ist stets Freiheit von staatlichem Zwang. Deshalb ist staatliche Macht auch mit allen tauglichen Mitteln einzudämmen. Und dazu gehört eben auch die Fähigkeit zur Gewaltanwendung als ultima ratio, die das Volk gegenüber den Behörden und deren Beamten behalten muss, will es souverän bleiben. Hitler wusste, weshalb er den Juden den privaten Waffenbesitz verbot. Dann lässts sich's leichter morden.Erstaunlicherweise soll jedoch durch ein restriktives Waffenrecht das Wohl der Bürger gesteigert werden, ihre Sicherheit soll verbessert werden und es soll auf zauberhafte Weise weniger Verletzte und Tote geben. Diese Wunschvorstellungen entspringen jedoch verstaubten Planungsfantasmen: Wenn die Linken heute fragwürdigerweise behaupten, das Massaker im Zuger Parlamentsgebäude im September 2001 hätte bei restriktiverer Gesetzgebung allenfalls verhindert werden können, so ist dem folgendes zu entgegnen: Nicht nur hätte ein solches Gesetz kaum den Mordwillen eines Psychopathen beeinflusst (der Amokläufer von Zug hätte vorher ja kaum um behördliche Erlaubnis gefragt, zudem besass er wahrscheinlich auch keinen Waffentragschein, als er zum Parlamentsgebäude schritt; er war also durchaus gewillt, schon das Gesetz zu übertreten bevor er seine Tat ausführte). Vielmehr hätte ein im Gegenteil völlig liberalisiertes Waffenrecht viel eher dazu führen können, dass eines der Opfer damals eine eigene Waffe dabei gehabt hätte und somit in der Lage gewesen wäre, sich selber zu wehren. Damit wäre das Unglück wohl kaum ganz abgewendet worden. Doch hätten unter Umständen Menschen gerettet und die Zahl der Toten gesenkt werden können. Das Gesetz hatte den späteren Opfern diese Möglichkeit jedoch von vornherein weg genommen. Das hat das Unheil nur verschlimmert und keineswegs gemindert. Sicherheit lässt sich eben nicht gesetzlich verordnen. Labels: deutsch, Legal, Politique, Résistance, Suisse |


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