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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.


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Tuesday, November 22, 2005

Was ist mit dem Chef BAZL?

Hier sieht mans wieder: in der politischen Schweiz gibt es die Kultur des Rücktritts nicht. Damit hatte nicht nur schon der gewählte Politiker Filippo Lombardi Mühe, sondern nun auch der Chefbeamte Raymond Cron. Aus der NZZ:
Strafuntersuchung gegen Luftfahrt-Direktor

Verdacht auf Vermögensdelikte

Raymond Cron, der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, ist ins Visier der Basler Justiz geraten. Gegen ihn wird wegen Verdachts auf Vermögensdelikte zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers ermittelt. Cron ist geständig, hält aber an seinem Amt fest. Verkehrsminister Leuenberger hat ihm am Montag das Vertrauen ausgesprochen.

Der Herr soll nur gerade mal CHF 180'000.-- (ca. € 120'000) veruntreut haben. Aber er kann von Glück reden, dass ihm sein Chef Leuenberger das "Vertrauen" ausgesprochen hat. Der Christdemokrat bleibt vorerst also auf seinem Chefsessel als Chef BAZL sitzen. Ich schätze natürlich die Vorstellung, einen bald nicht unerheblich vorbestraften Mann als Direktor eines Bundesamtes zu haben und ihn mit Steuergeldern bezahlt zu wissen. Jeder hat ja eine zweite Chance verdient. Crons Jahressalär dürfte jedenfalls ca. CHF 210'000 bis 220'000.-- betragen.

Wenn Sie mich fragen: auch in der Politik muss es sowas wie "Accountability" geben. Wenn's nach mir ginge hiesse es schon jetzt: "Ade, Herr Cron, s'isch schön gsi."

UPDATE (23.11.2005, 00:45): Immerhin, die FDP verlangt Crons Rücktritt. Die anderen Parteien verstecken sich aber hinter hinter dessen angeblichen Leistunsgausweis. Zudem hätte er sich ja nicht selber bereichert. Na und? Macht das die Sache etwa weniger schlimm? Verwerflich ist schliesslich der Treuebruch. Wie sagt es Artikel 138 des Strafgesetzbuches so schön in seiner Ziffer 1?
Art. 138 Veruntreuung

1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern,

wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet,

wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.
Weshalb soll ausgerechnet bei einem Chefbeamten mit unterschiedlichen Ellen gemessen werden als beim normalsterblichen Bürger? "Uf wiederluege!"

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