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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.


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Sunday, May 21, 2006

Zur Revision des Asylgesetzes

Meine Gewohnheit, Kommentare auf anderen Blogs kurz zwischenzuspeichern, macht sich wieder mal bezahlt. Ich habe auf dem Blog der CVP der Stadt Luzern auf einen Beitrag von Nationalratsmitglied Ruedi Lustenberger geantwortet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Kommentar auf Zulassung durch die Administration des Blogs wartet oder ob er untergangen ist. Ich drucke ihn zur Sicherheit also einfach nochmals hier ab (inkl. Kommentar zum Kommentar).

Es geht um die Revisionen des Asyl- und des Ausländergesetzes (sagt man wohl politisch korrekt "Migrantengesetz"?). Ich habe mir insbesondere ein paar bescheidene Gedanken über einige Punkte der Asylgesetzrevision gemacht. Ich gestehe, über die Gesetzesvorschläge noch nicht ganz sattelfest zu sein, doch wage ich schon mal, hier kurz den Stand meiner sich (noch in Entwicklung befindlichen) Meinung dazu mitzuteilen. Hier also mein Kommentar:
Ich gestehe im Vornherein noch nicht ganz up to date zu sein über diese zwei Gesetzesvorschläge. Jene die meinen Blog kennen sollten (ich habe bemerkt, dass er in der Blogroll gelistet ist - danke, habe mit Freuden Gegenrecht gewährt), wissen, dass ich politisch liberal-konservativ eingestellt bin. Zwei-drei Dinge geben mir jedoch im Asylbereich zu denken:

Zum einen scheint mir die Tatsache, dass von Asylbewerbern (ich rede von echten politischen Flüchtlingen, sei es vor staatlicher oder nicht-/quasistaatlicher Verfolgung) der Besitz eines Passes vorausgesetzt wird, doch an der Realität vorbeizuzielen. Jener der vor seinen eigenen Behörden fliehen muss, wird sich kaum an diese wenden können um ihm einen Reisepass auszustellen und ihm bei der Ausreise behilflich zu sein. Gerade so gut könnte man auch eine amtliche Bescheinigung des Herkunftslandes verlangen, wonach der Asylbewerber politisch verfolgt sei.

Des Weiteren finde ich die Tatsache höchst befremdlich, dass die Schweizer Behörden mit den Botschaften des betreffenden Landes Kontakt aufnehmen dürfen, bevor ein Ablehnungsbescheid rechtskräftig ist, bevor also die Asylrekurskoimmission (ARK) über die Beschwerde entschieden hat. Dies macht in meinen Augen das gesamte Beschwerdeverfahren zu einer Farce. Man sollte nicht vergessen, dass (echte) Flüchtlinge nicht selten vor Ort etwa noch Familie oder Bekannte haben, die selbst bei einer Aufnahme des Antragsteller erheblichen Repressionen ausgesetzt werden können. Man muss wissen, dass eine erstinstanzliche Aufnahme als echter Flüchtling den Behörden des Herkunftslandes aus Sicherheitsgründen selbverständlich nie gemeldet wird. Diese Vertraulichkeit wird dem Antragsteller bei der Empfangsstelle übrigens zugesichert.

Letzter Punkt zu den vorgeschlagenen Fristverkürzungen zur Beschwerdeführung: Ich empfinde es als Jurist und Rechtsanwalt als Hohn, dass Beschwerdefristen von 30 auf wenige Tage zusammengestaucht werden, offiziell um die Verfahrendauer zu straffen. Wenn man weiss, dass die Behörden nach dem Einreichen der Rechtsmittel bisweilen Monate oder gar Jahre brauchen, um rechtskräftige Entscheide auszustellen, dann fragt man sich schon, was auf Kosten des Beschwerdeführers gewonnene 20 Tage oder so bringen sollen. Es sind die Behörden die für die Dauer der Verfahren verantwortlich sind, nicht die Beschwerdeführer und ihre (im internationalen Vergleich kurze) Beschwerdefrist von 30 Tagen.

Ich bin gespannt, was Sie dazu meinen.
Ich bin der Auffassung, dass das "Ausländerrecht", d.h. das Immigrationsrecht der Schweiz, ganz dem nationalen Interesse der Schweiz zu dienen hat. Dazu gehört namentlich, dass man sich erlaubt, zwischen erwünschter und unerwünschter Immigration zu unterscheiden. Qualifizierte Ausländer (tschuldigung: Migranten) sind brauchbarer als nichtqualifizierte. Sie riskieren weniger, arbeitslos oder invalid zu werden und da sie mehr verdienen, zahlen sie auch mehr Steuern und Sozialabgaben. Das Immigrationsrecht ist deshalb primär Wirtschaftsrecht. Ergänzt wird es insbesondere durch Bestimmungen über Familienleben (Stichwort Familiennachzug) und Strafnormen. Asylrecht ist hingegen humanitäres Recht und dient den vitalen Interessen politisch verfolgter Menschen. Echter Flüchtling ist jener, der am eigenen Leib von anderen Menschen verfolgt wird, weil er irgendetwas an sich hat, das nicht gefällt. Ich sträube mich an dieser Stelle gegen die (in der Schweiz inzwischen aufgegebene) Unterscheidung zwischen (genügender) staatlicher und (ungenügender) nichtstaatlicher Verfolgung; als ob Folter durch nichtstaatliche Akteure weniger schlimm wäre als jene duch staatliche. Ein Wirtschafts-"Flüchtling" hat in diesem Bereich aber nichts verloren. Ebenso wenig grundsätzlich jener, der vor Naturkatastrophen flieht.

Zum Schluss möchte ich daran erinnern, dass die Asylantragszahlen noch nie (oder schon lange nicht mehr) so niedrig waren. Ich bin deshalb auch der Auffassung, dass dieser Bereich unnötig politisiert ist. Eine Versachlichung der Diskussion wäre hier überfällig. Zentral ist hingegen eine deutliche Positionierung im Immigrationsrecht.

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