Zur Revision des Asylgesetzes
Meine Gewohnheit, Kommentare auf anderen Blogs kurz zwischenzuspeichern, macht sich wieder mal bezahlt. Ich habe auf dem Blog der CVP der Stadt Luzern auf einen Beitrag von Nationalratsmitglied Ruedi Lustenberger geantwortet. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Kommentar auf Zulassung durch die Administration des Blogs wartet oder ob er untergangen ist. Ich drucke ihn zur Sicherheit also einfach nochmals hier ab (inkl. Kommentar zum Kommentar). Es geht um die Revisionen des Asyl- und des Ausländergesetzes (sagt man wohl politisch korrekt "Migrantengesetz"?). Ich habe mir insbesondere ein paar bescheidene Gedanken über einige Punkte der Asylgesetzrevision gemacht. Ich gestehe, über die Gesetzesvorschläge noch nicht ganz sattelfest zu sein, doch wage ich schon mal, hier kurz den Stand meiner sich (noch in Entwicklung befindlichen) Meinung dazu mitzuteilen. Hier also mein Kommentar: Ich gestehe im Vornherein noch nicht ganz up to date zu sein über diese zwei Gesetzesvorschläge. Jene die meinen Blog kennen sollten (ich habe bemerkt, dass er in der Blogroll gelistet ist - danke, habe mit Freuden Gegenrecht gewährt), wissen, dass ich politisch liberal-konservativ eingestellt bin. Zwei-drei Dinge geben mir jedoch im Asylbereich zu denken: Ich bin der Auffassung, dass das "Ausländerrecht", d.h. das Immigrationsrecht der Schweiz, ganz dem nationalen Interesse der Schweiz zu dienen hat. Dazu gehört namentlich, dass man sich erlaubt, zwischen erwünschter und unerwünschter Immigration zu unterscheiden. Qualifizierte Ausländer (tschuldigung: Migranten) sind brauchbarer als nichtqualifizierte. Sie riskieren weniger, arbeitslos oder invalid zu werden und da sie mehr verdienen, zahlen sie auch mehr Steuern und Sozialabgaben. Das Immigrationsrecht ist deshalb primär Wirtschaftsrecht. Ergänzt wird es insbesondere durch Bestimmungen über Familienleben (Stichwort Familiennachzug) und Strafnormen. Asylrecht ist hingegen humanitäres Recht und dient den vitalen Interessen politisch verfolgter Menschen. Echter Flüchtling ist jener, der am eigenen Leib von anderen Menschen verfolgt wird, weil er irgendetwas an sich hat, das nicht gefällt. Ich sträube mich an dieser Stelle gegen die (in der Schweiz inzwischen aufgegebene) Unterscheidung zwischen (genügender) staatlicher und (ungenügender) nichtstaatlicher Verfolgung; als ob Folter durch nichtstaatliche Akteure weniger schlimm wäre als jene duch staatliche. Ein Wirtschafts-"Flüchtling" hat in diesem Bereich aber nichts verloren. Ebenso wenig grundsätzlich jener, der vor Naturkatastrophen flieht. Zum Schluss möchte ich daran erinnern, dass die Asylantragszahlen noch nie (oder schon lange nicht mehr) so niedrig waren. Ich bin deshalb auch der Auffassung, dass dieser Bereich unnötig politisiert ist. Eine Versachlichung der Diskussion wäre hier überfällig. Zentral ist hingegen eine deutliche Positionierung im Immigrationsrecht. |
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