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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.


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Saturday, May 05, 2007

Buchpreisbindung: Mehr Markt bitte


Mit wenigen Tagen Verspätung äussere auch ich mich noch zum Entscheid des Bundesrates, die Buchpreisbindung in der Deutschschweiz zu untersagen. Zur Erinnerung: alle Instanzen von Wettbewerbskommision und Rekuskommission bis hin zum Bundesgericht hatten darin eine unzuläsige Preisabsprache erblickt und diese daher verboten. Einzig der Bundesrat hätte aus sogenannt "kulturpolitischen" Gründen eine solche ("harte", da die Preise betreffende) Absprache ausnahmsweise zulassen können. Der Bundesrat hat dies abgelehnt und damit eine jahrelange Saga (vorläufig?) beendet.

Das Argument der Buchhändler zugunsten "diktierter" Preise war, dass Bestseller wie "Harry Potter" weniger kaufstarke, aber kulturell umso wichtigere Bücher wie Goethes Werke oder ähnliches quersubventionieren und so auf diesen Büchersorten tiefere Preise ermöglichen könnten. Es geht also um vorsätzliche Preisverzerrung. Was ist davon zu halten? Grundsätzlich mag ich Wettbewerbsverzerrungen ja nicht, und Preisbindungen gehören wohl zur übelsten Sorte marktschädlicher Massnahmen. Nur: Preisbindungen sind insbesondere dann schädlich, wenn sie vom Staat kommen bzw., was häufiger geschieht, von diesem sanktioniert und geschützt werden. Denn nur der Staat vermag als "Monopolist des organisierten Zwanges" (so Pascal Salin) den Wettbewerb dahingehend auszuschalten, dass falsche (d.h. solche welche das Verhältnis von Angebot und Nachfrage vernachlässigen) Preise bestehen können. Im freien Markt übernehmen die Marktkräfte die Aufgabe, ineffiziente Verhaltensweisen zu sanktionieren: Preise sind Indikatoren von Angebot und Nachfrage und Versager versagen und scheiden aus dem Markt aus.

Dies ist der Grund weshalb Antitrust-Gesetzgebung (Wettbewerbsrecht, in der Schweiz insbesondere das Kartellgesetz und das unsägliche "Preisüberwachungsgesetz") grundsätzlich ersatzlos abzuschaffen ist. Solche Gesetze stellen eine unerträgliche Anmassung der Bürokratie dar, sich in das Marktgeschehen einmischen zu dürfen und besser zu wissen, was "richtige" Preise seien, was "wirksamen" Wettbewerb ausmache und was ein "missbräuchliches" Ausnützen einer marktbeherrschender Stellung sei. Keine Behörde kann jedoch die unendliche Kenntnis haben, welche nötig wäre, vermeintliches "Marktversagen" zu korrigieren. Staatliche Eingriffe sind deshalb notwenigerweise unvollständig und schädlich.

Antitrust-Gesetze führen grundsätzlich zu zweierlei: Sie beschneiden erstens die wirtschaftliche Freiheit und die Eigentumsrechte der Unternehmen ein (zum Beispiel aus offensichtlichen heimatschützerischen Gründen wie jüngst im peinlichen Phonak-Entscheid des deutschen Kartellamtes). Zweitens erhalten sie naturgemäss Strukturen am Leben, welche ineffizient sind und schränken die Fähigkeiten der Marktteilnehmer ein, sich den neuen Erfordernissen des Marktes flexibel anzupassen.

Nun wird man erwidern, dass es aber Situationen gebe, wo der vermeintliche Missbrauch der "Marktbeherrschung" so ausgeprägt sei, dass er unerträgliche Ausmasse annehme und daher zu unterbinden sei. Der Fehler in einer solchen Argumentation ist, dass kein einziges Unternehmen ohne die Komplizenschaft des Staates und dessen Gesetze in der Lage sein kann, den Markt zu beherrschen. Der Markt ist die Summe freiwilliger und zweiseitig nutzbringender Transaktionen. Kein Anbieter kann den Konsumenten auf dem freien Markt zwingen, ihm seine Produkte abzukaufen. Wenn der Konsument unzufrieden ist, will er sofort auf andere Anbieter ausweichen, was potentielle Konkurrenten des ursprünglichen Anbieters unweigerlich auf den Plan ruft. Und selbst wenn der vermeintliche Monopolist "überhöhte" Preise verlangen sollte, wird auf dem freien Markt bald ein Investor auftauchen, der bereit ist, ihm seine Stellung erfolgreich streitig zu machen: Nichts ist einfacher zu unterbieten, als überhöhte Preise der Konkurrenz! Der Monopolist, der sich auf dem freien Markt wie ein Monopolist verhält, geht über kurz oder lang unweigerlich unter. Er scheitert gegen den erstbesten Konkurrenten an seiner eigenen Ineffizienz. Voraussetzung ist aber stets, dass der Marktzugang nicht durch staatliche Schranken erschwert oder gar versperrt wird. Die Aufgabe des Staates ist es deshalb, sich aus dem Geschehen rauszuhalten. Das Gegenteil ist Planwirtschaft.

Antitrust-Gesetze und solche, welche das Preisgefüge beeinflussen, sind deshalb unverzüglich aus der Welt zu schaffen. Die Buchpreisbindung wäre dann kein Thema für die Behörden, sondern das Problem der Konsumenten, welche überhöhte Preise durch Kaufverweigerung bestrafen und sich an ausserterritoriale Anbieter wenden würden. Dann hätte sich die Buchpreisbindung von selbst erledigt.

So wie es aussieht, ist jetzt aber die Einführung eines Buchpreisbindungsgesetzes in Diskussion. Ein solches wird missliche Zustände lediglich zementieren und insbesondere die Wahlfreiheit des souveränen Konsumenten einschränken. Der Buchmarkt wird sodann durch dirigistische und repressive Massnahmen völlig verzerrt werden. Denn um ein solches marktwidriges Gesetz wirksam durchzusetzen, werden natürlich ähnlich wie bei den Bauern protektionistische Massnahmen notwendig sein. Das heisst, der Erwerb von Büchern aus dem Ausland wird im Namen des Protektionismus unter dem Deckmäntelchen des "Kulturschutzes" mit Strafzöllen belastet oder gar verboten werden. Oder schlimmer: Buchhändler werden zu Subventions- oder "Direktzahlungs"-Empfängern degradiert, um so vor richtigem "schädlichem" Wettbewerb geschützt zu werden. Und dies angeblich nur, damit Platos Werke billiger erworben werden können...

Die Zeche bezahlen deshalb einzig Sie, ich und der Markt. Die verantwortlichen Politiker aber streichen die erhoffte Aktivismusrente ein.

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