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Le Mont de Sisyphe
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Je suis beau et intelligent. À part cela, je suis juriste helvète, libéral-conservateur, amateur d'armes, passionné d'histoire et de politique. Je suis libéral et capitaliste convaincu car je pense que c'est cela l'état naturel de l'homme. Je parle le "Schwiizerdütsch" avec un accent zurichois, j'adore la bonne musique, la bière et surtout la femme avec qui je vis.


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Tuesday, March 17, 2009

Was die Schweizer mit Indianern gemeinsam haben...



Schon bemerkenswert, was für ein Affentheater wir gegenwärtig durchleben. Nach der Kapitulation des Bundesrates vor den Steuerhöllen letzten Freitag dem 13., erregt sich die Schweizer Polit- und Medienlandschaft über eine Aussage des deutschen Finanzministers Steinbrück, der die Schweizer als "Indianer" beschimpft:
An einer Medienkonferenz anlässlich des Vorbereitungsgipfels der G20-Staaten vom letzten Wochenende hatte Steinbrück die Schweiz mit Indianern und die OECD und die Deutschen mit der Kavallerie verglichen.

Schwarze Liste lediglich als «Indianerschreck»

«Es hat nie eine Schwarze Liste gegeben, es ist nur ein Instrument gewesen, um die Indianer in Angst und Schrecken zu versetzen», hatte Peter Balzli, Korrespondent des Schweizer Fernsehens (SF), Steinbrück in der «Tagesschau» zitiert.

Diese Äusserungen seien «inakzeptabel, aggressiv und beleidigend», sagte die Vorsteherin des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Micheline Calmy-Rey am Montag in der Fragestunde des Nationalrates. «Wir hätten uns eine andere Reaktion von Deutschland auf die Lockerung des Bankgeheimnisses erhofft.»
Die Schweiz lernt gerade auf die harte Art, was die Folgen einer irrlichternden Aussenpolitik sind, die nur Image und auf wie auch immer geartete Menschenrechtsförderung setzt und dabei die Interessenwahrung gänzlich vernachlässigt. Pikant ist sodann, dass die Aussenministerin und ihre Partei bekanntermassen aus "Solidarität" mit den anderen Staaten sich schon lange den völligen Informationsaustausch wünschen. Die Schweiz hat international gegenwärtig nun aber eine so schwache Position wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Es ist nur logisch, dass sie in Krisenzeiten jene ist, welche als einzige noch steht, wenn die Musik aufhört.

Vielmehr müsste man eigentlich stolz sein auf den Vergleich von Steinbrück; schliesslich waren die Indianer vorher da und wurden dann von den hinterhältigen Arrivisten (der "Kavallerie") fertig gemacht. Sitting Bull war ein Good Guy. Peer "Custer" Steinbrück hat für einmal völlig recht.

Bemerkenswert ist schliesslich der manipulative Prozess den wir erleben. Vor einigen Jahren wurde bei Abschluss des Zinsbesteuerungsabkommens noch versichert, man hätte dadurch das Bankgeheimnis gerettet. Bei "Schengen" sei es sodann gelungen, das Bankgeheimnis zu "wahren", ja gar es zu "zementieren". Nun wurde es aber doch von heute auf morgen "gelockert" - natürlich nur gegenüber "Ausländern", die im Ausland steuerpflichtig sind. Für Schweizer Steuerpflichtige bleibe es aber bei der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung*, so wird einem versichert. Genau. Und wenn die EU zum Besipiel in einigen Jahren Mindestbesteuerungssätze durchsetzt (wie bei der Mehrwertsteuer), und der deutsche Finanzminister dann etwas laut hustet und ausfällig wird, wird die Schweiz dann auch spuren und kollaborieren "kooperieren"? Zu viele Leute verkennen, dass das Bankgeheimnis nur, aber immerhin Ausfluss eines individuellen Grundrechts ist, das den Bürger vor einem neugierigen und konfiskatorischen Staat schützen soll. Deshalb ist hier auch wenig Platz für "Pragmatismus". Die Tyrannei aber kommt auf leisen Sohlen. Wie bei einem Tumor ist es meist zu spät, wenn es dann wirklich anfängt zu schmerzen.


* Steuerhinterziehung wird übrigens nicht etwa nicht geahndet, es wird vielmehr milder bestraft als Steuerbetrug. So wie man zwischen einer Geschwindigkeitsübertretung von 5km/h und einer solchen von 50km/h unterscheidet, wird wie im Strafrecht auch im Steuerrecht zwischen eigentlich betrügerischem Verhalten und blossem Verschweigen unterscheiden. Der steuerrechtliche Informationsaustausch ist mit der Auslieferung im Strafrecht zu vergleichen, welche auch nur bei Straftaten von einer gewissen Schwere zulässig ist.

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